KVG (LAMal) und EMS im Ausland

Das KVG (Krankenversicherungsgesetz, frz. LAMal) regelt die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz. Vor einem dauerhaften EMS-Aufenthalt im Ausland stellt sich eine zentrale Frage: Folgt Ihnen diese Deckung?
Die KVG ist an den Wohnsitz in der Schweiz gebunden
Die Versicherungspflicht nach KVG ergibt sich aus dem Wohnsitz in der Schweiz. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein Land ausserhalb der EU/EFTA — wie Tunesien —, verlassen Sie grundsätzlich die obligatorische Versicherung. Konkret: die KVG übernimmt keinen EMS-Aufenthalt in Tunesien.
Was zu planen ist
Für ein Lebensprojekt in Tunesien sollten Sie eine private oder internationale Krankenversicherung abschliessen, die Pflege und medizinische Unterbringung vor Ort deckt. Sonderfälle (vorübergehender Aufenthalt, Rentnerstatus, Doppelwohnsitz) können die Regeln ändern: ein Gespräch mit Ihrer Krankenkasse ist unerlässlich.
Eine kostengünstige Lösung
Selbst mit privater Versicherung bleiben die Gesamtkosten eines EMS in Tunesien weit unter denen eines Schweizer EMS. Zu den Renten siehe unseren Ratgeber AHV/IV-Rente in Tunesien.
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Allgemeine, unverbindliche Information. Die KVG-Regeln ändern sich und hängen von Ihrer Situation ab. Prüfen Sie dies bei Ihrer Krankenkasse und den zuständigen Behörden (BAG), bevor Sie entscheiden.
Häufig gestellte Fragen
Deckt die KVG ein EMS im Ausland?
Die obligatorische Krankenversicherung (KVG, frz. LAMal) ist an den Wohnsitz in der Schweiz gebunden. Wer seinen Wohnsitz dauerhaft in ein Nicht-EU/EFTA-Land wie Tunesien verlegt, verlässt grundsätzlich die obligatorische Versicherung: die KVG deckt dann keinen EMS-Aufenthalt vor Ort. Eine private oder internationale Krankenversicherung ist vorzusehen.
Wie ist man in Tunesien gut abgesichert?
Erkundigen Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Krankenkasse und schliessen Sie eine geeignete internationale Krankenversicherung ab. Jede Situation (AHV-Rentner, vorübergehender Aufenthalt, Doppelwohnsitz) ist anders.