AHV/IV-Rente in Tunesien beziehen

Wer sich für den Ruhestand in Tunesien niederlässt, stellt sich zu Recht die Frage: Bezieht man seine AHV-Rente (und ggf. IV) weiterhin? Gute Nachricht: die Schweizer erste Säule ist für die Auszahlung ins Ausland ausgelegt.
Die AHV-Altersrente wird ins Ausland gezahlt
Die AHV-Rente (1. Säule) wird grundsätzlich weltweit ausbezahlt, auch in Tunesien. Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Tunesien erleichtert diese Auszahlung. Im Ausland werden Ihre Renten von der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) in Genf verwaltet.
IV-Rente und weitere Säulen
Die IV (Invalidenversicherung) unterliegt ausserhalb der EU/EFTA strengeren Exportregeln, je nach anwendbarem Abkommen. Die 2. Säule (BVG) und die 3. Säule können in der Regel nach den Bedingungen Ihrer Vorsorgeeinrichtungen bezogen oder ausbezahlt werden.
Den Umzug vorbereiten
Melden Sie vor der Abreise Ihren Wohnsitzwechsel und prüfen Sie die Auszahlungsmodalitäten (Konto, Häufigkeit, Steuern). Zum Gesamtbudget siehe unsere Ratgeber Kosten eines EMS Schweiz vs. Tunesien und KVG und EMS im Ausland.
Unsere Berater orientieren Sie: kontaktieren Sie uns oder entdecken Sie unsere Residenzen in Tunesien.
Allgemeine, unverbindliche Information. Die Regeln hängen von Ihrer Situation ab und können sich ändern. Prüfen Sie dies bei der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) und Ihrer Pensionskasse.
Häufig gestellte Fragen
Kann man die AHV-Rente beziehen, während man in Tunesien lebt?
Ja, grundsätzlich: die AHV-Altersrente (1. Säule) wird weltweit ausbezahlt, auch in Tunesien. Ein Sozialversicherungsabkommen verbindet die Schweiz und Tunesien. Renten ins Ausland werden von der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) in Genf verwaltet.
Und die IV-Rente (Invalidität)?
Der Export von IV-Renten ist ausserhalb der EU/EFTA stärker eingeschränkt und hängt vom anwendbaren Abkommen ab. Erkundigen Sie sich bei der Schweizerischen Ausgleichskasse zu Ihrem Fall.